ENERGIEBERATUNG FÜR UNTERNEHMEN & KOMMUNEN

Unternehmen und Kommunen – Energiekosten senken und Wirtschaftlichkeit steigern

Im Fokus von Unternehmen und Kommunen stehen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten und Nichtwohngebäude wie u.a. Büro- und Verwaltungsgebäude – Kindertagesstätten und Schulen – Betriebsgebäude.

Ein energieeffizienter Neubau wird durch die richtige Auslegung der Gebäudehülle und moderner Heizungstechnik erreicht. Auch im Bestand liegen die wesentlichen Einsparpotenziale für Energiekosten genau in diesen beiden Bereichen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt Unternehmen und Kommunen bei Neubauvorhaben und bei der Modernisierung mit Förderprogrammen.

IBL ist Ihr Partner und begleitet Sie zu folgenden Fachthemen: 

  • Fördermittelberatung und Fördermittelauswahl.
  • Energieberatung mit Erstellung eines Energieberatungsberichtes mit Sanierungsvorschlägen für Nichtwohngebäude nach Richtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“.
  • Beratung zu Sanierungen an der Gebäudehülle über Einzelmaßnahmen.
  • Beratung zu Sanierung von Heizungsanlagen.
  • Beratung zu Sanierungen an der Gebäudetechnik.
  • Fachplanung und Baubegleitung bei Umsetzung der Maßnahmen mit Antragstellung der Förderanträge und Baubegleitung auf der Baustelle.

Nutzen Sie unsere Erfahrung – Kontaktieren Sie uns.

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Ziel ist es, die Energieeffizienz des Gebäudes zu erhöhen. Deswegen stehen im Mittelpunkt der Fördermittelprogramme folgende Maßnahmen:

  • Dämmung der Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen sowie der Erneuerung von Vorhangfassaden.
  • Der Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren.
  • Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

 

Gebäudetechnik

Ziel ist es, bei der Anlagentechnik des Gebäudes die Wärmeverluste und den Strombedarf zu reduzieren. Hierbei werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme
  • Verbesserung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- /Kälterückgewinnung
  • Einsatz von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11
  • Einsatz von Kältetechnik zur Raumkühlung

 

Heizungstechnik

Ziel ist es, bei der Heizungstechnik des Gebäudes die Energieeffizienz zu
erhöhen. Hierbei werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Modernisierung eines Gebäudenetzes mit einer Wärmerzeugung aus Anlagen mit mindestens 65 % aus Erneuerbaren Energien und/oder aus Anlagen mit unvermeidbarer Abwärme.
  • Anschluss des Gebäudes an ein Gebäudenetz bei Errichtung, Umbau und
    Erweiterung eines Gebäudenetzes.

 

Heizungsoptimierung

Ziel der Heizungsoptimierung ist es, bei der Heizungstechnik des Gebäudes
die Energieeffizienz zu erhöhen. Hierbei werden folgende Maßnahmen
gefördert:

  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen
  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

 

Unsere Leistung im Detail

+ Leistungen und Ablauf - Energieberatung

Sie wollen wissen, welche Sanierungsmaßnahmen die Energieeffizienz des Gebäudes steigern – Wir beraten Sie dabei!

Unsere Leistungen – Ihre Vorteile:

Vor-Ort-Beratung und Angebot

  • Wir kommen im Rahmen der Vor-Ort-Beratung zu Ihnen und besprechen Ihr Vorhaben.
  • Wir beraten zu möglichen Förderprogrammen.
  • Sie erhalten ein Angebot über die Erstellung des Energieberatungsberichts für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude.
  • Der Energieberatungsbericht wird ebenfalls gefördert. Hierfür stellen wir die nötigen Anträge.

 

Datenaufnahme

  • Für den Energieberatungsbericht (Sanierungsfahrplan) nehmen wir das Gebäude im Rahmen einer Begehung auf.
  • Baubeschreibungen und Pläne im PDF-Format benötigen wir für die Gebäudemodellierung.

 

Erstellung des Energieberatungsberichts

  • Wir erstellen den Energieberatungsbericht und besprechen die Sanierungsmaßnahmen.
  • Wir weisen dem Fördermittelgeber die Erstellung nach.
  • Wir planen mit Ihnen die anschließenden Sanierungsmaßnahmen.

 

+ Leistungen und Ablauf - Fachplanung und Baubegleitung

Sie wollen Sanierungsmaßnahmen aus dem Energieberatungsbericht umsetzen – wir begleiten Sie dabei!

Unsere Leistungen – Ihre Vorteile:

Vor-Ort-Beratung und Angebot

  • Wir kommen im Rahmen der Vor-Ort-Beratung zu Ihnen und besprechen die umzusetzenden Maßnahmen.
  • Sie erhalten ein Angebot über die Fachplanung und Baubegleitung.
  • Die Leistungen werden gefördert. Hierfür stellen wir die nötigen Anträge.

 

Übernahme von Fachplanungsleistungen

  • Wir übernehmen planungs- und baubegleitende Fachplanungsleistungen:
    • Wärmeschutznachweis / GEG-Nachweis für Neubau und Bestand
    • Berechnungen und Nachweiserstellung zum KfW-Effizienzhaus
    • Wärmebrückenberechnung
    • Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich
    • Thermografie
  • Die Leistungen werden teilweise mit gefördert. Hierfür stellen wir die nötigen Anträge.

 

Vorgaben für Handwerksunternehmen und Angebotsprüfung

  • Wir geben Ihnen für die Angebotseinholung bei Handwerksunternehmen formale und technische Vorgaben zu Gebäudeteilen, die saniert werden sollen, um die Förderbedingungen der Bundesförderung einzuhalten.
  • Wir prüfen die Angebote auf formale und inhaltliche Richtigkeit.

 

Förderantrag und Fördermittelmanagement

  • Wir bereiten die Förderanträge vor und stellen diese in Ihrem Auftrag bei den zuständigen Bundesbehörden.
  • Bei Schriftverkehr und Rückfragen sind wir im Rahmen der Baubegleitung an Ihrer Seite.

 

Baustellentermine und Nachweiserbringung

  • Mit Vor-Ort-Terminen sind wir auf der Baustelle und sprechen mit den Handwerksunternehmen zum fachgerechten Einbau von Dämmung, Fenstern, Türen und Heizungsanlagen.
  • Nach Umsetzung der Maßnahme prüfen wir die Rechnungen der Handwerker auf formale und inhaltliche Richtigkeit sowie Förderwürdigkeit und reichen den Verwendungsnachweis ein.
  • Sie bekommen Ihren Zuschuss von den Bundesbehörden nach deren Prüfung ausgezahlt.